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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
§ 10 - Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus (SchildlV k.a.Abk.)
V. v. 20.04.1972 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 26.04.1972; FNA: 7823-3-2-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 26.04.1972; FNA: 7823-3-2-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 10
Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 1 die Meldung nicht, nicht unverzüglich, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet,
- 2.
- entgegen § 3 die San-José-Schildlaus nicht bekämpft,
- 3.
- entgegen § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 1 befallene Pflanzen nicht vernichtet,
- 4.
- entgegen § 4 Abs. 2 Pflanzen nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt,
- 5.
- entgegen § 4 Abs. 3 Wirtspflanzen oder abgetrennte Teile dieser Pflanzen verpflanzt oder aus einem Befallsgebiet verbringt,
- 6.
- entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Pflanzen nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt oder verarbeitet,
- 7.
- entgegen § 7 die San-José-Schildlaus züchtet oder hält oder mit ihr arbeitet oder
- 8.
- einer mit einer Genehmigung nach § 8 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.
Text in der Fassung des Artikels 12 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen V. v. 10. Oktober 2012 BGBl. I S. 2113 m.W.v. 17. Oktober 2012
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Frühere Fassungen von § 10 Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.10.2012 | Artikel 12 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen vom 10.10.2012 BGBl. I S. 2113 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SchildlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchildlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 12 PflSchRBußGAnpV Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus
... 10 der Verordnung zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus vom 20. April 1972 (BGBl. I S. ...
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