interne Verweise§ 2 AltPflG (vom 23.04.2016) ... ergibt. (6) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung. (7) Die Länder können vereinbaren, dass die Aufgaben nach ...
§ 4 AltPflG (vom 23.07.2015) ... führt, an Hochschulen erfolgen. In diesem Fall finden die §§ 13 bis 23 dieses Gesetzes und § 9 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung keine ...
§ 13 AltPflG ... Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung, 5a. die Höhe der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten, 6. die Dauer der Probezeit, ...
§ 23 AltPflG ... §§ 13 bis 22 finden keine Anwendung auf Schüler und Schülerinnen, die Diakonissen, ...
§ 24 AltPflG ... praktischen Ausbildung kann die Kosten der Ausbildungsvergütung sowie die von ihm nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten in den Entgelten oder Vergütungen für seine ... sich die Berücksichtigung der Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten einschließlich einer Ausbildungsumlage (§ ...
§ 25 AltPflG ... zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3223/v45103.htm