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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.01.2008 aufgehoben
§ 6 - Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (EGKontrollRV)
V. v. 06.06.1990 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Geltung ab 14.06.1990; FNA: 9231-8-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 14.06.1990; FNA: 9231-8-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 6
Um die Aufgabe der zuständigen Kontrollbeamten zu erleichtern, ist ihnen
Die Zusammenstellung wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt; sie soll der von der EG-Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellenden Zusammenstellung entsprechen.
- 1.
- eine Liste der zu überprüfenden Hauptpunkte und
- 2.
- eine mehrsprachige Zusammenstellung gängiger Ausdrücke aus dem Straßenverkehrswesen
Die Zusammenstellung wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt; sie soll der von der EG-Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellenden Zusammenstellung entsprechen.
Text in der Fassung des Artikels 471 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
Frühere Fassungen von § 6 EGKontrollRV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 471 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 EGKontrollRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EGKontrollRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGKontrollRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 471 9. ZustAnpV Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
... In § 4 Abs. 1, 4 und 5 Satz 1 und § 6 Satz 2 der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des ...
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