Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.09.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Molkereifachmann/Molkereifachfrau (MolkMeistPrV k.a.Abk.)

V. v. 27.05.1994 BGBl. I S. 1195; aufgehoben durch § 26 V. v. 07.09.2021 BGBl. I S. 4204
Geltung ab 11.06.1994; FNA: 806-21-9-10 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 81 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:



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