§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die berufliche Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Molkereifach und die Anforderungen in der Meisterprüfung vom 4. Juli 1973 (BGBl. I S. 725) außer Kraft.
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