Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Bergtechnik und Betriebsabläufe,
- 6.
- Handhaben von Meßinstrumenten, Instrumentenkunde,
- 7.
- Durchführen markscheiderischer Messungen,
- 8.
- Auswerten markscheiderischer Messungen,
- 9.
- markscheiderisches Zeichnen und Bergmännisches Rißwerk,
- 10.
- Erfassen, Verwalten und Weiterverarbeiten von Daten,
- 11.
- behördliche Vorschriften für markscheiderische Arbeiten, amtliche Kartenwerke,
- 12.
- Erfassen und Darstellen der Lagerstätte und des Nebengesteins,
- 13.
- Messen und Auswerten von Gebirgs- und Bodenbewegungen.