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§ 6 - Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760; zuletzt geändert durch § 21 V. v. 01.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 343
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 2121-50-1-15 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 10.08.1975; FNA: 2121-50-1-15 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 6 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer V. v. 3. November 2006 BGBl. I S. 2523 m.W.v. 10. November 2006
Frühere Fassungen von § 6 TÄHAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.11.2006 | Artikel 2 Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer vom 03.11.2006 BGBl. I S. 2523 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 TÄHAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TÄHAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TÄHAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523
Artikel 2 PharmBetrVAblV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Satz 3 wird aufgehoben. 3. § 5 Abs. 3 und 4 wird aufgehoben. 4. § 6 wird aufgehoben. 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ...
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