Tools:
Update via:
Anlage 1 - Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760; zuletzt geändert durch § 21 V. v. 01.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 343
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 2121-50-1-15 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 2121-50-1-15 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|
Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)
(siehe BGBl. I 2009 S. 1766)
Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.
Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.
Vom Tierarzt auszufüllen | ||||
1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum (Gültigkeit: 3 Wochen) | |||
3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers | ||||
4 Name und Anschrift des Tierhalters | 5 Kreis | |||
6 Tierart und Identität der Tiere | 7 Tierzahl | 8 Durchschnittliches Gewicht der Tiere | ||
9 Indikation | 10 Behandlungsdauer (Tage) | |||
11 Wartezeit (Tage) | ||||
12 Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ) | 13 Menge | |||
14 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti- scher Unternehmer | 15 Menge | |||
16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge | |||
18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg- lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist: % | ||||
19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln) | ||||
20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde | ||||
21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes: | ||||
Vom Hersteller auszufüllen | ||||
22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis | ||
25 Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel freigegeben hat | 26 Chargen-Nr. | |||
27 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt. Eigenhändige Unterschrift des Herstellers: |
Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.
Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.
Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken B. v. 8. Juli 2009 BGBl. I S. 1760 m.W.v. 21. März 2009
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage 1 TÄHAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.03.2009 (10.07.2009) | Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 08.07.2009 BGBl. I S. 1760 |
aktuell vorher | 21.03.2009 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom 16.03.2009 BGBl. I S. 510 |
aktuell vorher | 31.12.2006 | Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 20.12.2006 BGBl. I S. 3455 |
aktuell | vor 31.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 TÄHAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TÄHAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TÄHAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 TÄHAV Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln (vom 21.03.2009)
... Fütterungsarzneimittel dürfen nur auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 1 in drei Ausfertigungen (Original und zwei Durchschriften) im Durchschreibeverfahren verschrieben ...
Zitat in folgenden Normen
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Artikel 1 V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 30 AMWHV Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel (vom 05.04.2017)
... Verschreibung muss in vier Ausfertigungen (Original und drei Durchschriften), die dem Muster der Anlage 1 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523
Artikel 2 PharmBetrVAblV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... durch einen Punkt ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 10. Die Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines ... 10. Die Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
Artikel 2 PharmStVuaÄndV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... durch das Wort „gelagert" ersetzt. 10. In den Anlagen 1 und 1a wird die Fußnote jeweils wie folgt gefasst: „Hinweis für den ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3271/a45592.htm