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Änderung Anlage 1a TÄHAV vom 21.03.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1a TÄHAV, alle Änderungen durch Artikel 2 PharmStVuaÄndV am 21. März 2009 und Änderungshistorie der TÄHAV

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Anlage 1a TÄHAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.03.2009 geltenden Fassung
Anlage 1a TÄHAV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1a (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in anderem EU- oder EWR-Mitgliedstaat)


(siehe BGBl. I 2006 S. 3461)


Vom Tierarzt auszufüllen

1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum
(Gültigkeit: 3 Wochen)

3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers | 4 Land

5 Name und Anschrift des Tierhalters | 6 Kreis

7 Tierart und Identität der Tiere | 8 Tierzahl | 9 Durchschnittliches
Gewicht der Tiere

10 Indikation | 11 Behandlungsdauer
(Tage)

12 Wartezeit (Tage)

13 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti-
scher Unternehmer, Zulassungs-/Registrier-Nr. | 14 Menge

15 Bezeichnung der vergleichbaren in Deutschland zugelassenen Arzneimittel-Vormischung, Zulassungs-/
Registrier-Nr.

16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge

18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg-
lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist:
%

19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen
mit anderen Mitteln)

20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde

21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes:

Vom Hersteller auszufüllen

22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis | 25 Chargen-Nr.

26 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt.
Eigenhändige Unterschrift des Herstellers:

Von der für die arzneimittelrechtliche Überwachung des Herstellers zuständigen Behörde auszufüllen

27 Hiermit wird bescheinigt, dass das oben bezeichnete Fütterungsarzneimittel von einer zugelassenen Person
entsprechend der Richtlinie 90/167/EWG hergestellt wurde.

Siegel der Veterinärbehörde | (Ort, Datum) | Unterschrift
(Name, Amtsbezeichnung)

(Text alte Fassung)


Hinweis für den Tierarzt: Original und erste Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift unverzüglich an zuständige Behörde, 3. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter

(Text neue Fassung)


Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.