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Zitierungen von § 22 ZVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
V. v. 26.07.1940 RGBl. I S. 1048; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 16 GBWiederhV
... oder daß er Erbe des eingetragenen Eigentümers ist. (2) Im Falle des § 22 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung genügt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3275/v45651.htm