interne Verweise§ 94a ZVG (vom 01.01.2025) ... der Berechtigten aus der Forderungsübertragung nachgewiesen hat. (4) § 94 Absatz 2 findet Anwendung. Der Verwalter kann die Zahlung der Vergütung von der ...
§ 170 ZVG (vom 01.01.2025) ... An die Stelle der nach § 94 Abs. 1 zulässigen Verwaltung tritt die gerichtliche Bewachung und Verwahrung des versteigerten ...
§ 171g ZVG (vom 01.01.2025) ... An die Stelle der nach § 94 Abs. 1 zulässigen Verwaltung tritt die gerichtliche Bewachung und Verwahrung des versteigerten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3275/v45736.htm