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§ 28 - Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
neugefasst durch B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4129; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 29.12.1991; FNA: 252-1 Stasi-Unterlagen-Gesetz
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Geltung ab 29.12.1991; FNA: 252-1 Stasi-Unterlagen-Gesetz
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§ 28 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes G. v. 21. Dezember 2006 BGBl. I S. 3326 m.W.v. 29. Dezember 2006
Frühere Fassungen von § 28 StUG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.12.2006 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3326 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 StUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 StUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 StUG Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften (vom 17.06.2021)
... das Bundesarchiv nach diesem Gesetz verwahrt, gelten anstelle der §§ 19 bis 21, 23, 25 bis 30 und 43 die jeweiligen gesetzlichen Verfahrensordnungen. § 5 Abs. 1 ist nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: § 28 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den ... folgt geändert: a) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: § 28 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 32 und 32a werden wie folgt ... a ausüben,". c) Die Nummern 3 bis 7 werden aufgehoben. 9. § 28 wird aufgehoben. 10. In § 29 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe §§ 19 ... 29 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe §§ 19 bis 23 und 25 sowie den §§ 27 und 28 " durch die Angabe §§ 19 bis 23, 25 und 27" ersetzt. 11. In ... 11. In § 30 Abs. 1 wird die Angabe §§ 21, 27 Abs. 1 und § 28 " durch die Angabe §§ 21 und 27 Abs. 1" ersetzt. 12. § 32 ...
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