Tools:
Update via:
Zitierungen von § 12 StUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 StUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 StUG Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
... auf Antrag Einsicht in die zu seiner Person geführten Unterlagen zu gewähren. § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 gilt nicht. (4) Dem Mitarbeiter kann auf Antrag Auskunft aus den von ihm ...
§ 18 StUG Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften (vom 17.06.2021)
... gelten für das Recht auf Auskunft, Einsicht in Akten und Herausgabe von Akten anstelle des § 12 Abs. 4 bis 6 und der §§ 13, 15 bis 17 und 43 die jeweiligen gesetzlichen ...
§ 19 StUG Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften (vom 17.06.2021)
... (6) Einsicht wird gewährt, wenn Mitteilungen nicht ausreichen. § 12 Abs. 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Antragstellers die Person ... auf die sich das Ersuchen bezieht, auch solche über andere Betroffene oder Dritte, gilt § 12 Abs. 4 Satz 2 und 3 entsprechend. (8) In den Fällen des § 20 Absatz 1 Nummer 6, 7, 11 ...
§ 38 StUG Landesbeauftragte (vom 17.06.2021)
... kann sich auch auf die psycho-soziale Beratung nach Abschluß der Verfahren nach § 12 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... den §§ 5 bis 7 des Bundesarchivgesetzes bleiben unberührt." 12. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Stasi-Unterlagen-Kostenordnung (StUKostV)
V. v. 13.07.1992 BGBl. I S. 1241; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 38 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage StUKostV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... Auskünfte an Mitarbeiter *) oder Begün- stigte (§§ 12 , 16, 17 StUG) a) ohne vorangegangene Einsichtnahme ... durch Mitarbeiter *) oder Begünstigte (§§ 12 , 16, 17 StUG) a) Einsichtnahme ohne vorangegangene ... von Duplikaten an Mitarbeiter *) oder Begünstigte (§§ 12 , 16, 17 StUG) a) Herausgabe ohne vorherige Auskunft und ohne ... Dritte und nahe Angehörige Vermißter oder Verstorbener (§§ 12 , 13, 15 StUG) 10,00 3. Herausgabe von Duplikaten an ... Dritte und nahe Angehörige Vermißter oder Verstorbener (§§ 12 , 13, 15 StUG) je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen 0,05 DM, je DIN ... je Seite 0,15 DM b) Mitarbeiter *), Begünstigte (§§ 12 , 16, 17 StUG), nicht-öffentliche Stellen, Forschung und Medien (§§ 19, ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3276/v45874.htm