Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.07.2010 aufgehoben

§ 3 - EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung (EGVerfVerbDV)

V. v. 31.08.2005 BGBl. I S. 2614; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Geltung ab 06.09.2005; FNA: 7825-3-1 Futtermittel
|

§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 3 EGVerfVerbDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2005Artikel 3 Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen
vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3707

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 EGVerfVerbDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EGVerfVerbDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGVerfVerbDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3707, 2006 I S. 329
Artikel 3 FuttMÄndV Änderung der EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung
... dort genanntes Produkt ausführt." 2. Der bisherige § 2 wird neuer § 3 ; in ihm wird der Satz 2 aufgehoben.  ...