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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben

§ 3 - Sperrbezirksverordnung (SperrBezV k.a.Abk.)

V. v. 24.07.1987 BGBl. I S. 1710; aufgehoben durch Artikel 10 V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Geltung ab 01.08.1987; FNA: 7831-1-49-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 3



Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
ohne Genehmigung nach § 1 Absatz 2 ein Schwein oder Fleisch verbringt oder

2.
einer mit einer Genehmigung nach § 1 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.





 

Frühere Fassungen von § 3 Sperrbezirksverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 21 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Sperrbezirksverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SperrBezV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SperrBezV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 21 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Sperrbezirksverordnung
...  3 der Sperrbezirksverordnung vom 24. Juli 1987 (BGBl. I S. 1710), die zuletzt durch Artikel 14 der ... 2005 (BGBl. I S. 3499) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 3 Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des ...