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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 11 - Wertermittlungsverordnung (WertV)
V. v. 06.12.1988 BGBl. I S. 2209; aufgehoben durch § 24 V. v. 19.05.2010 BGBl. I S. 639
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 213-1-5 Bauwesen
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Geltung ab 01.01.1990; FNA: 213-1-5 Bauwesen
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§ 11 Liegenschaftszinssatz
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird.
Zitierungen von § 11 WertV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WertV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 WertV Erforderliche Daten
... Indexreihen (§ 9), Umrechnungskoeffizienten (§ 10), Liegenschaftszinssätze (§ 11 ) und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (§ ...
§ 16 WertV Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlagen
... der für die Kapitalisierung nach Absatz 3 maßgebende Liegenschaftszinssatz (§ 11 ) zugrunde zu legen. Ist das Grundstück wesentlich größer, als es einer den ...
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