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Anlage 4 - Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)

V. v. 16.06.1995 BGBl. I S. 808; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 315-1-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen



[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass der Bekanntmachung]

[ggf. Datum der Eintragung]

[Registernummer], [Name], [Sitz],

[Inhalt der Bekanntmachung]

Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 PRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 PRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 PRV Bekanntmachungen (vom 01.08.2022)
... im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 4  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... b) In der Fußnote ++) wird das Wort „rote" gestrichen. 6. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 7) Muster für ... gestrichen. 6. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 7) Muster für Bekanntmachungen Amtsgericht München - ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 5 DiRUG Änderung der Partnerschaftsregisterverordnung
... im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 4 abzufassen." 2. In § 8 werden die Wörter „in der ... durch die Wörter „in einer Bekanntmachung" ersetzt. 3. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 7) Muster für ... Bekanntmachung" ersetzt. 3. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen [Bezeichnung des ...