§ 16 - Wertausgleichsgesetz (WertAusglG k.a.Abk.)

G. v. 12.10.1971 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 32 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1149
Geltung ab 16.10.1971; FNA: 624-2 Besatzungsschäden

§ 16


§ 16 wird in 1 Vorschrift zitiert

Auf das Verfahren nach den §§ 11 bis 15 sind die §§ 29 bis 34, 35 Abs. 1, §§ 37, 44 bis 49 und 52 bis 54 des Landbeschaffungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

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Zitierungen von § 16 Wertausgleichsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 WertAusglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WertAusglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 WertAusglG
... § 16 wird im Land Berlin in folgender Fassung angewandt: § 16 Auf das ... § 16 wird im Land Berlin in folgender Fassung angewandt: § 16 Auf das Verfahren nach den §§ 11 bis 15 sind die §§ 107 bis 113 ...


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