Ist der Entschädigungsbetrag, aus dem andere Entschädigungsberechtigte nach §
14 Abs. 3 und 4 zu befriedigen sind, in Anwendung des §
53 Abs. 1 des
Landbeschaffungsgesetzes unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme zu hinterlegen, so ist in den Festsetzungsbescheid eine entsprechende Anordnung aufzunehmen.
§ 29 WertAusglG ... 119, 149 und 151 des Bundesbaugesetzes sinngemäß anzuwenden. (2) § 17 wird im Land Berlin in folgender Fassung angewandt: § 17 Ist der ... (2) § 17 wird im Land Berlin in folgender Fassung angewandt: § 17 Ist der Entschädigungsbetrag, aus dem andere Entschädigungsberechtigte nach ...