Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.04.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)

V. v. 16.06.2004 BGBl. I S. 1100; aufgehoben durch § 8 V. v. 02.04.2012 BGBl. I S. 504
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 860-3-24 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 87 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595) der durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) eingefügt und durch Artikel 3 Nr. 10a des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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