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§ 3 - Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)

V. v. 16.06.2004 BGBl. I S. 1100; aufgehoben durch § 8 V. v. 02.04.2012 BGBl. I S. 504
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 860-3-24 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Verfahren



(1) Für die Durchführung des Verfahrens der Anerkennung als fachkundige Stelle im Sinne der §§ 84 und 85 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist die Bundesagentur für Arbeit (Anerkennungsstelle) zuständig. Die Anerkennungsstelle kann sich für die Begutachtung externer Sachverständiger bedienen. Die Sachverständigen dürfen weder wirtschaftlich, personell noch organisatorisch mit einer Zertifizierungsstelle verbunden sein.

(2) Die Anerkennung ist bei der Anerkennungsstelle schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Im Antrag ist anzugeben, ob eine Anerkennung nur für einen bestimmten Wirtschafts- und Bildungsbereich oder nur für einen regional begrenzten Raum beantragt wird. Es sind die Antragsvordrucke der Anerkennungsstelle zu verwenden. In einem der Anerkennung entsprechenden Verfahren erteilte Zertifikate sollen ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Dabei hat die Anerkennungsstelle zu prüfen, ob das Verfahren, das der Erteilung des vorgelegten Zertifikats zugrunde liegt, in seinen Voraussetzungen dem Verfahren nach den §§ 2 und 3 dieser Verordnung entspricht.

(3) Die Anerkennung als fachkundige Stelle ist auf längstens drei Jahre zu befristen. In einem erneuten Antrag einer zuvor bereits anerkannten Zertifizierungsstelle ist auch anzugeben, ob von anderen Zertifizierungsstellen abgelehnte Bildungsträger zugelassen wurden. Die wirksame Anwendung des Systems zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach § 2 Nr. 6 ist von der Anerkennungsstelle in jährlichen Abständen zu überprüfen.



 

Zitierungen von § 3 AZWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AZWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AZWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AZWV Fachkundige Stellen
... 85 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sind von der Anerkennungsstelle nach den §§ 2 und 3 dieser Verordnung anerkannte ...
§ 3 AZWV Verfahren
... Zertifikats zugrunde liegt, in seinen Voraussetzungen dem Verfahren nach den §§ 2 und 3 dieser Verordnung entspricht. (3) Die Anerkennung als fachkundige Stelle ist auf ...
Anlage AZWV (zu § 13)
... Anerkennungsurkunde 500 6 Überwachungs-Audit nach § 3 Abs. 3 Satz 3 pro Person und Tag 900 7 Bearbeitung eines ...