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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.04.2012 aufgehoben
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§ 5 - Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)

V. v. 16.06.2004 BGBl. I S. 1100; aufgehoben durch § 8 V. v. 02.04.2012 BGBl. I S. 504
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 860-3-24 Sozialgesetzbuch
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§ 5 Verzeichnis der Zertifizierungsstellen



Die Anerkennungsstelle führt ein Verzeichnis über die nach dieser Verordnung anerkannten Zertifizierungsstellen mit Namen, Anschriften und verantwortlichen Personen sowie Angaben über den Geschäftsbereich und die Dauer der Anerkennung.