§ 2 Planfeststellung
(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im Sinne des §
1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die wesentliche Änderung solcher Anlagen oder ihres Betriebs bedürfen der Planfeststellung.
(2) Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; dieses ist auch Plangenehmigungsbehörde.
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Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 06.02.2025) ... von Anlagen zur Erzeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 1 und 3 , § 16 Absatz 2 SeeAnlV 7.201 - 39.197 89 ... von Anlagen zur Erzeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 3 SeeAnlV § 77 VwVfG § 5 Absatz 4 SeeAnlV 11.713 - 16.844 ... von Anlagen zur Er- zeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 3 SeeAnlV § 36 VwVfG 6.488 - 14.752 91 Feststellung ... von Energie aus Wind § 5 Absatz 2, § 13 SeeAnlV § 5 Absatz 2, § 2 Absatz 3 SeeAnlV , § 77 VwVfG 11.713 - 21.602 102 Untersagung des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Artikel 1 1. SeeAnlVÄndV ... sowie Anlagen zur wissenschaftlichen Meeresforschung" gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Genehmigung der Anlagen (1) Die ... gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Genehmigung der Anlagen (1) Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche ... die Meeresumwelt gefährdet wird, 2. die Erfordernisse der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 oder sonstige überwiegende öffentliche Belange einer Genehmigung ... Verkehr darstellen oder der Schutz der Meeresumwelt, die Erfordernisse der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 oder sonstige überwiegende öffentliche Belange dies erfordern. Satz 1 gilt ... (3) Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung nach § 2 von der Leistung einer Sicherheit nach Maßgabe des Anhanges abhängig machen, soweit ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012) ... I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 ... folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt ... Vorschriften sowie passives Fanggerät der Fischerei. § 2 Planfeststellung (1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im Sinne des § 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung ... von Anlagen zur Erzeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 1 und 3 , § 16 Absatz 2 SeeAnlV 7.201 - 39.197 89 ... von Anlagen zur Erzeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 3 SeeAnlV § 77 VwVfG § 5 Absatz 4 SeeAnlV 11.713 - 16.844 ... von Anlagen zur Er- zeugung bzw. Übertragung von Energie aus Wind § 2 Absatz 3 SeeAnlV § 36 VwVfG 6.488 - 14.752 91 Feststellung ... von Energie aus Wind § 5 Absatz 2, § 13 SeeAnlV § 5 Absatz 2, § 2 Absatz 3 SeeAnlV , § 77 VwVfG 11.713 - 21.602 102 Untersagung ...
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