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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 8 - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)
V. v. 23.01.1997 BGBl. I S. 57; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 8 Einvernehmensregelung
1Die Feststellung des Plans, die Plangenehmigung oder die Genehmigung bedarf des Einvernehmens der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. 2Das Einvernehmen darf nur versagt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu besorgen ist, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 55 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 8 SeeAnlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 55 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
aktuell vorher | 31.01.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 15.01.2012 BGBl. I S. 112 |
aktuell | vor 31.01.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 SeeAnlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeAnlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... 9" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis 17 ersetzt: „§ 4 Planfeststellungsverfahren (1) Der Plan ... gefährdet wird oder 3. Ziele der Raumordnung entgegenstehen. § 8 Einvernehmensregelung Die Feststellung des Plans, die Plangenehmigung oder die ...
Artikel 2 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
... 11 der Seeanlagenverordnung" und bb) in Satz 2 die Angabe „§ 8 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 12 der Seeanlagenverordnung" ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 55 WSVZuAnpV Änderung der Seeanlagenverordnung
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Feststellung des Plans, die Plangenehmigung ...
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