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§ 9 - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)

V. v. 23.01.1997 BGBl. I S. 57; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 9 Umweltverträglichkeitsprüfung



Für Anlagen, die als Vorhaben nach den §§ 3 bis 3f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach diesem Gesetz durchzuführen.





 

Frühere Fassungen von § 9 SeeAnlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.01.2012Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
vom 15.01.2012 BGBl. I S. 112
aktuell vorher 26.07.2008Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
vom 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
aktuellvor 26.07.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 SeeAnlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAnlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel SeeAnlV
... Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Nr. 10a des Gesetzes ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2802), von denen § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a und § 1 Nr. 10a durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1995 (BGBl. I ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Artikel 1 1. SeeAnlVÄndV
... Verwaltungsakte." 3. In § 2a Satz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 4. ... § 2a Satz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt gefasst:  ... werden; hierauf ist in der Bekanntmachung gleichfalls hinzuweisen." 7. § 9 wird aufgehoben. 8. § 10 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die ...

Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „§ 9 " ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis ... 9" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis 17 ersetzt: „§ 4 Planfeststellungsverfahren (1) Der Plan ... durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann. § 9 Umweltverträglichkeitsprüfung Für Anlagen, die als Vorhaben nach den ...