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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 9 - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)
V. v. 23.01.1997 BGBl. I S. 57; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 9 Umweltverträglichkeitsprüfung
Für Anlagen, die als Vorhaben nach den §§ 3 bis 3f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach diesem Gesetz durchzuführen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres V. v. 15. Januar 2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112 m.W.v. 31. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 9 SeeAnlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.01.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 15.01.2012 BGBl. I S. 112 |
aktuell vorher | 26.07.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung vom 15.07.2008 BGBl. I S. 1296 |
aktuell | vor 26.07.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 SeeAnlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeAnlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel SeeAnlV
... Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Nr. 10a des Gesetzes ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2802), von denen § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a und § 1 Nr. 10a durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1995 (BGBl. I ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Artikel 1 1. SeeAnlVÄndV
... Verwaltungsakte." 3. In § 2a Satz 2 wird die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 4. ... § 2a Satz 2 wird die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt gefasst: ... werden; hierauf ist in der Bekanntmachung gleichfalls hinzuweisen." 7. § 9 wird aufgehoben. 8. § 10 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die ...
Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 2a" durch die Angabe „§ 9 " ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis ... 9" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis 17 ersetzt: „§ 4 Planfeststellungsverfahren (1) Der Plan ... durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann. § 9 Umweltverträglichkeitsprüfung Für Anlagen, die als Vorhaben nach den ...
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