Für Anlagen, die als Vorhaben nach den §§
3 bis 3f des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach diesem Gesetz durchzuführen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Eingangsformel SeeAnlV ... Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Nr. 10a des Gesetzes ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2802), von denen § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a und § 1 Nr. 10a durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1995 (BGBl. I ...
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112