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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 12 - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)
V. v. 23.01.1997 BGBl. I S. 57; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 12 Bekanntmachung der Anlagen und ihrer Sicherheitszonen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Anlagen sowie die von ihm nach § 11 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche Veröffentlichung für die Seeschifffahrt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie) bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres V. v. 15. Januar 2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112 m.W.v. 31. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 12 SeeAnlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.01.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 15.01.2012 BGBl. I S. 112 |
aktuell vorher | 26.07.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung vom 15.07.2008 BGBl. I S. 1296 |
aktuell | vor 26.07.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 SeeAnlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeAnlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 15.07.2008 BGBl. I S. 1296
Artikel 1 1. SeeAnlVÄndV
... keine Versagungsgründe im Sinne des § 3 vorliegen." 9. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Beseitigung der Anlagen, ... § 3 vorliegen." 9. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Beseitigung der Anlagen, Sicherheitsleistung (1) Genehmigungspflichtige Anlagen sind ... 14. Folgender Anhang wird angefügt: Anhang (zu § 12 Abs. 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen 1. Die Genehmigungsbehörde ...
Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... 9" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 16a werden durch folgende §§ 4 bis 17 ersetzt: „§ 4 Planfeststellungsverfahren (1) Der Plan ... gestatten oder die zuständige internationale Organisation dies empfiehlt. § 12 Bekanntmachung der Anlagen und ihrer Sicherheitszonen Das Bundesamt für ...
Artikel 2 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
... in Satz 2 die Angabe „§ 8 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 12 der Seeanlagenverordnung" ...
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