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§ 1 - Biomasseverordnung (BiomasseV)

V. v. 21.06.2001 BGBl. I S. 1234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 28.06.2001; FNA: 754-15-1 Energieversorgung
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§ 1 Aufgabenbereich



Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.



 
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Frühere Fassungen von § 1 BiomasseV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2014Artikel 12 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 5 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634
aktuellvor 01.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BiomasseV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BiomasseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BiomasseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 12 EEGReformG Änderung der Biomasseverordnung
... (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 5 EENG Änderung der Biomasseverordnung
... (BGBl. I S. 2419) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach dem Wort „gelten," die Wörter „für welche Stoffe eine ...