interne Verweise§ 7 EÜG Vorschriften für Beamte und Richter (vom 01.07.2009) ... wird, ist für die Dauer der Eignungsübung ohne Dienstbezüge beurlaubt. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt sinngemäß. (2) Der Beamte oder Richter darf ...
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