Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 Eignungsübungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung zum EignungsübungsgesetzV. v. 15.02.1956 BGBl. I S. 71; zuletzt geändert durch V. v. 10.05.1971 BGBl. I S. 450
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3350/v46739.htm