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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben

§ 6 - Parteivermögenskommissionsverordnung (PVKV)

V. v. 14.06.1991 BGBl. I S. 1243; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3230
Geltung ab 21.06.1991; FNA: II-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
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§ 6 Tagesordnung der Kommissionssitzungen



(1) Der Vorsitzende setzt im Benehmen mit dem Leiter des Sekretariats die Tagesordnung fest.

(2) Der Vorsitzende hat die Tagesordnung zu erweitern, wenn dies von fünf Mitgliedern der Kommission verlangt oder vom Leiter des Sekretariats für erforderlich gehalten wird.