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§ 9 - Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Geltung ab 29.03.1991; FNA: 105-7 Herstellung der Einheit Deutschlands
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Geltung ab 29.03.1991; FNA: 105-7 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 9 (weggefallen)
§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 9 VZOG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 VZOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VZOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 VZOG Überleitungsvorschrift
... dem 7. Februar 2002 noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren nach den §§ 9 und 15 ist dieses Gesetz in seiner bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3363/a46880.htm