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§§ 14 und 15 - Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Geltung ab 29.03.1991; FNA: 105-7 Herstellung der Einheit Deutschlands
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Geltung ab 29.03.1991; FNA: 105-7 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§§ 14 und 15 (weggefallen)
§§ 14 und 15 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von §§ 14 und 15 VZOG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 14 und 15 VZOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VZOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 VZOG Überleitungsvorschrift
... Februar 2002 noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren nach den §§ 9 und 15 ist dieses Gesetz in seiner bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung ...
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