Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater (PharmBerV k.a.Abk.)

§ 1 Anerkennung der Sachkenntnis



Personen, die die Prüfung nach der Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten vom 2. Mai 1978 (BGBl. I S. 600) bestanden haben, besitzen für die Tätigkeit als Pharmaberater eine ausreichende Sachkenntnis.

Anzeige