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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
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§ 13mb - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 13mb Verbringung durch ein abgegrenztes Gebiet
Pflanzen der Gattungen und Arten, die in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 aufgeführt sind, dürfen durch ein abgegrenztes Gebiet im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 nur in geschlossenen Behältern oder Verpackungen verbracht werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung V. v. 15. August 2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1 m.W.v. 17. August 2016
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Frühere Fassungen von § 13mb Pflanzenbeschauverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.08.2016 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung vom 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13mb Pflanzenbeschauverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13mb PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBeschauV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017)
... 2 oder Absatz 3, § 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1, § 13ma Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 13mb eine Pflanze, ein Pflanzenerzeugnis, Saatgut oder einen sonstigen Gegenstand verbringt, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
V. v. 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
Artikel 1 12. PflBeschauVÄndV
... nur in geschlossenen Behältern oder Verpackungen verbracht werden. § 13mb Verbringung durch ein abgegrenztes Gebiet Pflanzen der Gattungen und Arten, die in ... „§ 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1, § 13ma Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 13mb " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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