Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 2 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
|
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
|
§ 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen
§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert
Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.
Zitierungen von § 2 Pflanzenbeschauverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBeschauV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 PflBeschauV Einfuhrerleichterungen (vom 28.12.2011)
... angrenzenden Mittelmeerraum, 1. nicht ausdrücklich Einfuhrverbote der §§ 2 bis 4 entgegenstehen und 2. die Befallsgegenstände nicht zu ...
§ 13 PflBeschauV Durchfuhr (vom 28.12.2011)
... §§ 2 bis 8c gelten bei der Durchfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen ...
§ 14a PflBeschauV Ausnahmen für Versuchs- und Züchtungszwecke (vom 28.12.2011)
... soweit keine Gefahr der Ausbreitung von Schadorganismen entsteht, Ausnahmen von den §§ 2 bis 9 sowie von den §§ 13a bis 13o für wissenschaftliche Zwecke, Versuchszwecke ...
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017)
... erstattet oder eine Untersuchung einer Sendung nicht ermöglicht, 3. entgegen § 2 einen Schadorganismus einführt, 4. entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 2 PflSchRBußGAnpV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... oder eine Untersuchung einer Sendung nicht ermöglicht, 3. entgegen § 2 einen Schadorganismus einführt, 4. entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3376/a46990.htm