Die in Anhang I Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113