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Anlage 1 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 1 (zu § 11) Vorratsschutz; lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

1 Getreide

 
Gerste (Hordeum vulgare L.),

Hafer (Avena sativa L.),

Mais (Zea mays L.),

Mohrenhirse (Sorghum Moench),

Roggen (Secale cereale L.),

Weizen (Triticum sp.),

auch geschält, geschliffen, geschrotet, gequetscht, entspelzt oder gestutzt

2 Reis (Oryza sativa L.), gebrochen

3 Wurzelknollen von Maniok (Manihot esculenta Crantz), auch getrocknet, zerkleinert oder als Pellets

4 Erdnuss (Arachis hypogaea L.), mit oder ohne Hülse, auch zerkleinert

5 Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten (Leguminosae)

6 Rückstände der Stärkeherstellung aus Maniok, auch als Pellets

7 Ölkuchen und andere Rückstände der Gewinnung pflanzlicher Öle, auch zerkleinert, außer Öldraß



 

Zitierungen von Anlage 1 Pflanzenbeschauverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBeschauV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 PflBeschauV Vorratsschutz (vom 28.12.2011)
... in Anlage 1 aufgeführten lebenden Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse können vor der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Artikel 1 9. PflSchRÄndV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... In § 11 werden a) die Angabe „Anlage 7" durch die Angabe „Anlage 1 " und b) die Angabe „Anlage 8" durch die Angabe „Anlage ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1767
Artikel 3 SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe „Anlage 1 und 2 der Pflanzenbeschauverordnung" durch die Angabe „Anhang I und II der Richtlinie ... Fassung" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „Anlage 1 und 2 der Pflanzenbeschauverordnung" durch die Angabe „Anhang I und II der Richtlinie ...