Das Pflanzengesundheitszeugnis oder das Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Bezeichnung des ausstellenden Pflanzenschutzdienstes
- 2.
- Name und Adresse des Absenders
- 3.
- Name und Adresse des Empfängers
- 4.
- Ursprungsort der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse
- 5.
- Transportmittel
- 6.
- Grenzübertrittsort
- 7.
- Zahl, Menge und Beschreibung der Packstücke, botanischer Name der Pflanzen, Name der Pflanzenerzeugnisse
- 8.
- Angaben über die durchgeführten Untersuchungen, ggf. über Entseuchung und Desinfizierung
- 9.
- Datum und Ort der Ausstellung
- 10.
- Unterschrift des Beauftragten
- 11.
- amtlicher Stempel.