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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
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Anlage 4 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 4 (zu § 12 Abs. 3 Satz 3) Muster eines Stempels
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2005 S. 2923)
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Zitierungen von Anlage 4 Pflanzenbeschauverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBeschauV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 PflBeschauV Ausfuhruntersuchung (vom 08.09.2015)
... ist ein einheitlicher Stempel für die Pflanzengesundheitskontrolle nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden. Die Ausstellung eines Pflanzenpasses nach § 13c erfolgt nur, wenn der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3376/a47037.htm