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Anlage 5 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.04.2000 BGBl. I S. 337; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 20.05.1989; FNA: 7823-5-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13q



Abbildung Buchstabenkombination der zuständigen Behörde (BGBl. I 2011 S. 2933)






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 Pflanzenbeschauverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2011Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2927

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 Pflanzenbeschauverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBeschauV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13q PflBeschauV Kennzeichnung (vom 06.07.2013)
... Erteilung der Genehmigung. (2) Die Kennzeichnung muss entsprechend dem Muster in Anlage 5 erfolgen und folgende Angaben enthalten: 1. die Angabe „DE", 2. ... sein. Diese Linie darf unterbrochen sein. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 können die Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 in zwei oder drei Zeilen aufgebracht werden, ... räumlichen Gründen nicht möglich ist. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 2 Nummer 4 in der gleichen Zeile wie die Angaben nach Absatz 2 Nummer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Artikel 1 9. PflSchRÄndV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... der Genehmigung. (2) Die Kennzeichnung muss entsprechend dem Muster in Anlage 5 erfolgen und folgende Angaben enthalten: 1. die Angabe „DE", 2. ... eine Linie getrennt sein. Diese Linie darf unterbrochen sein. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 1 Nummer 1 in einer anderen Zeile als die Angaben nach Absatz 1 Nummer ... Zeile aus räumlichen Gründen nicht möglich ist. Abweichend von dem Muster in Anlage 5 kann die Angabe nach Absatz 1 Nummer 4 in der gleichen Zeile wie die Angaben nach Absatz 1 Nummer ... 2 Satz 2 oder 4 oder § 13g Absatz 1 oder Absatz 2 zuwiderhandelt." 28. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für ... 2 zuwiderhandelt." 28. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 13q) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13q  ...

Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
...  b) Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von dem Muster in Anlage 5 können die Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 in zwei oder drei Zeilen aufgebracht werden, ...