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Zitierungen von § 13e Pflanzenbeschauverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13e PflBeschauV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBeschauV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13c PflBeschauV Pflanzenpass (vom 08.09.2015)
... Abfertigung untersucht werden sollen. Die Sätze 1 und 2 sowie die §§ 13d bis 13g gelten auch für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für ...
§ 14a PflBeschauV Ausnahmen für Versuchs- und Züchtungszwecke (vom 28.12.2011)
... von Schadorganismen entsteht, Ausnahmen von den §§ 2 bis 9 sowie von den §§ 13a bis 13o für wissenschaftliche Zwecke, Versuchszwecke oder Pflanzenzüchtungsvorhaben ...
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017)
... Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 2. ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 2. entgegen § 13e Absatz 2 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt. (3) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
... Sätze angefügt: „Die Sätze 1 und 2 sowie die §§ 13d bis 13g gelten auch für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
V. v. 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
Artikel 1 12. PflBeschauVÄndV
... sowie die Angaben nach § 13c Absatz 3 Nummer 5 bis 7 zu machen." 2. § 13e wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 13e Aufzeichnung und Aufbewahrung". b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 2. entgegen § 13e Absatz 2 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Jahre ...
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