Artikel 1 bis 11 - Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)

G. v. 14.06.1976 BGBl. I S. 1421; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Geltung ab 16.06.1976; FNA: 404-19-1 Nebengesetze zum Familienrecht
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Artikel 1 bis 11 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 11 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 bis 11 1. EheRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 11 1. EheRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. EheRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Barwert-Verordnung
V. v. 24.06.1977 BGBl. I S. 1014; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Eingangsformel BarwertV
... Grund des durch Artikel 1 Nr. 20 des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. ...


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