Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.03.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zur Abänderung der Reihenfolge der Kostenstrukturerhebungen (KoStrukErhV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.1986 BGBl. I S. 1333; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 27.08.1986; FNA: 708-3-1 Wirtschaftsstatistik
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird verordnet:



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