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Zitierungen von § 233a LAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 233a LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 55a RepG Verjährung
... die Verjährung von Leistungen nach diesem Gesetz gilt § 233a des Lastenausgleichsgesetzes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3380/v47086.htm