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Zitierungen von § 323 LAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 323 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Altsparergesetz
neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 18 ASpG Entschädigungsgutschrift
... 1979 durch Gruppenauslosung in dem Verhältnis getilgt, in dem vom Ausgleichsfonds nach § 323 Abs. 7 des Lastenausgleichsgesetzes Beträge zur Tilgung der Deckungsforderungen (§ 19) ...
§ 19 ASpG Deckungsforderungen, Schadenersatzpflicht der Institute
... mindestens diejenigen Beträge zur Verfügung, die dem vom Ausgleichsfonds nach § 323 Abs. 7 des Lastenausgleichsgesetzes bereitgestellten Betrag unter Berücksichtigung der ...
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