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Zitierungen von § 342 LAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 342 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 330a LAG Mitwirkungspflichten
... erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sind. Die §§ 289, 342 Abs. 2 Satz 2 und § 349 Abs. 5 Satz 3 bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend ...
§ 343 LAG Erlöschen, Einstellung und Rückforderung der Kriegsschadenrente
... Beträge zurückzuerstatten (§ 290). (4) In den Fällen des § 342 Abs. 2 Nr. 2 hat es bei den geleisteten Zahlungen an Unterhaltshilfe sein Bewenden; Entsprechendes ...
§ 349 LAG Rückforderung bei Schadensausgleich (vom 01.01.2024)
... In den Fällen des § 342 Abs. 3 sind die zuviel gewährten Ausgleichsleistungen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 ...
§ 350a LAG Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen (vom 01.07.2006)
... besteht. Der Rückforderungsanspruch kann außer in den Fällen des § 342 Abs. 2 und des § 349 sowie vorbehaltlich des Absatzes 2 nur innerhalb von vier Jahren nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Artikel 1 LARÄnduBerG Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
... die Wörter „oder ihr Aufenthalt nicht bekannt ist" ersetzt. 14. § 342 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Altsparergesetz
neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 16 ASpG Verfahren vor den Ausgleichsbehörden
... das Verfahren vor den Ausgleichsbehörden gelten §§ 330 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...
§ 16a ASpG Verfahren bei der Entscheidung durch die Bundesschuldenverwaltung
... Ziel einer nochmaligen Prüfung eingelegt werden. Im übrigen gelten §§ 338 bis 342 des Lastenausgleichsgesetzes ...
Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 39 FG Sonstige Verfahrensvorschriften
... den vorigen Stand und für die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten die §§ 341 und 342 des Lastenausgleichsgesetzes. (2) Für die Erhebung von Gebühren und für ...
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