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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 3 - Schornsteinfegermeisterverordnung (SchoMstrV)
V. v. 25.06.1984 BGBl. I S. 771; aufgehoben durch § 12 V. v. 11.11.2015 BGBl. I S. 1987
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7110-3-80 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7110-3-80 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Meisterprüfungsarbeit
Als Meisterprüfungsarbeit sind zwei der nachstehenden Arbeiten, davon in jedem Fall die nach Nummer 1, anzufertigen:
- 1.
- Erarbeiten und Auswerten von Arbeitsunterlagen für die Führung und Verwaltung eines Kehrbezirks,
- 2.
- Erarbeiten von Vorschlägen für die Verbrennungsluftversorgung einer Wohnung mit mehreren Feuerstätten,
- 3.
- Bestimmen der Abmessungen von Schornsteinen mit unterschiedlicher Ausführung von Schornstein, Verbindungsstück und Feuerstätte.
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