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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin (ElektronErprobV k.a.Abk.)
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1130; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1413
Geltung ab 01.08.2003; FNA: 7110-19-3 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.2003; FNA: 7110-19-3 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 am 31. Juli 2009 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen V. v. 17. Juli 2007 BGBl. I S. 1402 m.W.v. 20. Juli 2007
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Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.07.2007 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen vom 17.07.2007 BGBl. I S. 1402 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ElektronErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektronErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 3 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
... werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 4 wird die Angabe § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 3 am ...
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