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Änderungen an Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.08.2008 | (Aufhebung) | § 12 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413) |
20.07.2007 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 3, § 4 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen ElektroberufenV. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662
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- Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur ElektronikerinV. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1413; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3383/l.htm